Wir beraten Freiberufler und Selbständige aller Branchen und Größenordnungen.
Freiberufler unterliegen den Vorschriften des § 18 Einkommensteuergesetz, in dem geregelt wird, welche Berufe zu den freiberuflichen Tätigkeiten zählen. Die Frage, wann eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird, ist nicht immer klar und eindeutig zu beantworten. Wir beraten Sie gern bei der eindeutigen Klärung des Status Freiberufler und begleiten Sie von Ihrer Firmengründung über die Expansion bis zu einem Verkauf oder einer Nachfolgeregelung.
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